Lexikon
Gold verkaufen und Steuer: die Spekulationsfrist
Nach einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn aus einem privaten Goldverkauf in Deutschland steuerfrei.

Gold und andere Edelmetalle gelten steuerlich als andere Wirtschaftsgüter. Verkauft eine Privatperson sie später als ein Jahr nach der Anschaffung, ist der Gewinn nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Diese Einjahresfrist ist gemeint, wenn von der Spekulationsfrist die Rede ist.
Wird innerhalb eines Jahres verkauft, zählt der Gewinn zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Er wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, sobald alle solchen Gewinne eines Jahres zusammen 1.000 Euro oder mehr erreichen; darunter bleibt er steuerfrei.
Die Regeln auf dieser Seite gelten für Privatpersonen, die in Deutschland steuerpflichtig sind; wer in einem anderen Land steuerpflichtig ist, für den gelten dessen Regeln. Diese Seite ist keine Steuer- oder Rechtsberatung, im Zweifel fragen Sie bitte Ihr Steuerbüro.
Wie lange ist die Spekulationsfrist für Gold und Edelmetalle?
Ein Jahr. Maßgeblich sind der Tag der Anschaffung und der Tag des Verkaufs: Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, ist der Gewinn steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe. Das gilt für Barren, Münzen und Schmuck aus Gold ebenso wie für Silber, Platin und Palladium.
Die Frist verlängert sich auf zehn Jahre, wenn mit dem Edelmetall in mindestens einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt wurden, etwa weil es gegen Zinsen verliehen war (Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG). Gold, das zu Hause oder im Schließfach liegt, wirft keine Zinsen ab. Ob Ihr Fall anders liegt, klärt im Zweifel Ihr Steuerbüro.
Fällt beim Goldverkauf Kapitalertragsteuer an?
Nein, nicht beim Verkauf von physischem Gold wie Barren, Münzen und Schmuck. Ein steuerpflichtiger Gewinn aus Edelmetall gehört zu den sonstigen Einkünften (Paragraf 22 Nummer 2 EStG) und wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer.
Als Gewinn zählt der Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und der Werbungskosten, die mit dem Verkauf zusammenhängen. Einen steuerpflichtigen Gewinn geben Sie selbst in Ihrer Einkommensteuererklärung an, in der Anlage SO.
Wie viel Gold darf ich steuerfrei verkaufen?
Nach Ablauf der Jahresfrist so viel Sie möchten, eine Mengen- oder Betragsgrenze gibt es dann nicht. Innerhalb des ersten Jahres gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr, seit 2024; bis 2023 waren es 600 Euro. Sie bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den Verkaufserlös, und auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres zusammen.
Wichtig ist das Wort Freigrenze: Liegt der Gesamtgewinn unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Erreicht er 1.000 Euro oder mehr, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren hat jeder Ehegatte seine eigene Freigrenze. Verluste aus solchen Geschäften lassen sich nur mit entsprechenden Gewinnen verrechnen, im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren.
Ein Rechenbeispiel zur Frist
Angenommen, Sie haben vor drei Jahren einen Goldbarren mit 100 Gramm gekauft. Bei einem Goldpreis von 116,21 € pro Gramm ist er heute 11.621,00 € Materialwert wert, und bei einer Quote von 97 % bekommen Sie 11.272,37 € ausgezahlt.
Weil zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, bleibt der gesamte Gewinn steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe. Hätten Sie den Barren erst vor acht Monaten gekauft, wäre der Gewinn steuerpflichtig, sofern alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen 1.000 Euro oder mehr erreichen.
Gerechnet mit dem Kurs vom 22.10.2026, 17:57 Uhr. Aktuelle Altgoldpreise
Geerbtes und geschenktes Gold
Bei einer Schenkung beginnt die Jahresfrist nicht neu: Es zählt der Tag, an dem der Schenker das Gold angeschafft hat (Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 EStG). Für Erben gilt im Ergebnis dasselbe, sie übernehmen Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten des Erblassers. Liegt zwischen dem Kauf durch den Vorbesitzer und Ihrem Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Verkauf einkommensteuerfrei; bei altem Familienschmuck ist das fast immer der Fall.
Ob Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt, ist eine eigene Frage, die mit der Spekulationsfrist nichts zu tun hat. Bewahren Sie Kaufbelege des Vorbesitzers auf, wenn es welche gibt.
Gilt die Spekulationsfrist auch für Schmuck?
Grundsätzlich ja. Steuerratgeber führen Schmuck wie Edelmetalle und Münzen bei den Wirtschaftsgütern mit Spekulationsfrist. Ausgenommen sind nach Paragraf 23 Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nach dem 13. Dezember 2010 angeschafft wurden. Was darunter fällt, definiert das Gesetz nicht. Ob ein Schmuckstück, das Sie täglich tragen, dazugehört, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen; im Zweifel fragen Sie Ihr Steuerbüro.
Für Erbstücke, die der Erblasser vor mehr als einem Jahr gekauft hat, und für Schmuck, den Sie länger als ein Jahr besitzen, spielt die Frage keine Rolle: Dann ist der Verkauf ohnehin steuerfrei.
Mehrwertsteuer: Anlagegold und Silber
Mehrwertsteuer fällt beim Verkauf als Privatperson nicht an; warum Silber, das anders als Anlagegold (Paragraf 25c Umsatzsteuergesetz) beim Kauf besteuert wird, trotzdem weniger bringt, als es gekostet hat, erklären wir bei den Silbermünzen.
Meldet der Händler den Verkauf ans Finanzamt?
Eine automatische Meldung privater Verkäufe an das Finanzamt gibt es nicht. Auf welchen Wegen Behörden trotzdem von einem Verkauf erfahren können und wann Sie einen Ausweis brauchen, erklärt unser Eintrag zur Ausweispflicht. Einen steuerpflichtigen Gewinn geben Sie unabhängig davon selbst in der Steuererklärung an.
Was das für den Verkauf in Nordhorn heißt
Für den Ablauf bei uns in Nordhorn ändert die Frist nichts: Wir bewerten, rechnen offen vor und zahlen sofort aus. Steuern führen wir für Sie nicht ab, das ist Sache Ihrer eigenen Steuererklärung.
Bewahren Sie die Belege trotzdem auf: den Kaufbeleg, falls Sie einen haben, und unseren Ankaufsbeleg mit Datum, jeder Position und dem ausgezahlten Betrag. Zusammen zeigen sie, wann Sie gekauft und verkauft haben, falls das Finanzamt nachfragt.
