Lexikon
Gold verkaufen und Meldepflicht: Ausweis, GwG und Finanzamt
Beim Ankauf von Edelmetall verlangt das Geldwäschegesetz erst ab 2.000 Euro in bar einen gültigen Ausweis.

Wer gewerblich mit Edelmetallen handelt, gilt nach dem Geldwäschegesetz als Güterhändler und muss seine Kundschaft ab einer bestimmten Schwelle identifizieren. Für Edelmetallhändler liegt diese Schwelle bei Barzahlungen bei 2.000 Euro, deutlich niedriger als die allgemeine Grenze im übrigen Handel.
Identifizieren heißt: Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, Aufnahme von Name, Geburtsdatum, Anschrift und Ausweisdaten. Diese Angaben werden dokumentiert und aufbewahrt. Sie dienen ausschließlich der gesetzlichen Nachweispflicht und nicht der Werbung.
Unabhängig davon führen seriöse Ankäufer ein Ankaufsbuch, in dem jeder Vorgang mit Datum, Ware, Gewicht und Preis festgehalten wird. Einen Ausweis braucht es dafür nicht, bei uns ist er erst ab einer Barauszahlung von 2.000 Euro nötig. Ein Ankauf ohne jede Dokumentation ist ein Warnsignal, kein Vorteil.
Ist der Verkauf von Gold meldepflichtig?
Für Sie als Privatperson nicht: Der Verkauf selbst muss bei keiner Behörde angemeldet werden. Steuerlich geben Sie nur einen Gewinn an, der innerhalb eines Jahres nach dem Kauf entsteht, und zwar in Ihrer eigenen Steuererklärung; mehr dazu unter Spekulationsfrist.
Pflichten hat der Händler. Zahlt er 2.000 Euro oder mehr in bar aus, muss er Sie nach dem Geldwäschegesetz identifizieren und die Angaben aufzeichnen. Die Aufzeichnungen bewahrt er fünf Jahre auf, spätestens nach zehn Jahren werden sie vernichtet. Bei einer Überweisung greift diese Schwelle nicht.
Wird das Finanzamt informiert, wenn ich Gold verkaufe?
Nicht automatisch: Eine Pflicht für Goldankäufer, private Verkäufe routinemäßig an das Finanzamt zu melden, gibt es nicht. Angaben können aber auf drei Wegen zu Behörden gelangen.
Das Finanzamt kann im Einzelfall Auskunft verlangen, auch von einem Händler, wenn sich ein steuerlicher Sachverhalt beim Steuerpflichtigen selbst nicht klären lässt (Paragraf 93 Abgabenordnung). Stellt eine Betriebsprüfung beim Händler Verhältnisse von Kunden fest, darf das Finanzamt sie für deren Besteuerung auswerten (Paragraf 194 Absatz 3 Abgabenordnung). Und deuten Tatsachen auf Geldwäsche hin, muss der Händler das unabhängig vom Betrag der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden, der FIU (Paragraf 43 Geldwäschegesetz). Diese Meldung geht nicht an das Finanzamt, und über sie darf der Händler seine Kundschaft nicht informieren.
Wann die Schwelle erreicht ist
Ein Beispiel: Ein 585er Schmuckposten mit 20 Gramm entspricht bei 116,63 € pro Gramm Feingold einem Materialwert von 1.364,57 €. Ausgezahlt werden bei 90 bis 95 % rund 1.228,11 bis 1.296,34 €, die Barschwelle von 2.000 Euro ist damit noch nicht erreicht.
Ein Kilobarren Feingold liegt mit 113.131,10 € weit darüber. Zahlen wir einen solchen Betrag bar aus, ist die Identifizierung gesetzlich zwingend. Viele Kundinnen und Kunden wählen bei solchen Beträgen ohnehin die Überweisung.
Gerechnet mit dem Kurs vom 22.10.2026, 16:56 Uhr. Aktuelle Altgoldpreise
Was Sie nach Nordhorn mitbringen
Für den Besuch bei uns in Nordhorn brauchen Sie nur Ihre Stücke. Zahlen wir 2.000 Euro oder mehr in bar aus, brauchen wir zusätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Führerschein genügt dafür nicht, weil er die erforderlichen Angaben nicht vollständig enthält. Kundschaft aus den Niederlanden bringt in diesem Fall den niederländischen Ausweis oder Pass mit, das genügt ebenso.
Mehr ist nicht nötig: kein Termin, keine Voranmeldung, keine Anmeldung im Voraus. Wenn Sie im Auftrag einer anderen Person verkaufen, etwa für eine Erbengemeinschaft, sprechen Sie uns bitte vorher kurz an, damit wir Ihnen sagen können, was in diesem Fall zusätzlich gebraucht wird.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Dokumentation des Ankaufs und die gesetzlichen Pflichten erfasst und nicht für Werbung genutzt. Wie lange wir sie aufbewahren und wer darauf Zugriff hat, steht in unserer Datenschutzerklärung. Fragen dazu beantworten wir Ihnen im Geschäft jederzeit offen.
Bargeld über die Grenze: Anzeige beim Zoll
Wer innerhalb der EU mit Bargeld, Goldmünzen, Barren oder anderem Edelmetall im Wert von zusammen 10.000 Euro oder mehr über eine Grenze reist, muss das dem Zoll auf Befragen mündlich anzeigen; Schmuck zählt nicht dazu. Für Kundschaft aus den Niederlanden ist bei größeren Beträgen deshalb die Überweisung meist der einfachere Weg, auf Wunsch auch auf ein niederländisches Konto.
Was ändert sich ab Juli 2027?
Ab dem 10. Juli 2027 gilt die EU-Verordnung 2024/1624 gegen Geldwäsche unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie begrenzt Barzahlungen im Handel auf höchstens 10.000 Euro, auch wenn ein Betrag auf mehrere Zahlungen verteilt wird, und legt neue Schwellen für die Identifizierung fest. Größere Beträge zahlen Händler dann per Überweisung aus. Ob Deutschland für den Edelmetallhandel eine niedrigere Schwelle beibehält, ist noch offen; bis dahin gilt die oben beschriebene Regel des Geldwäschegesetzes.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Sie beschreibt die Regeln, die wir beim Ankauf in Nordhorn anwenden, und die Gesetze, auf denen sie beruhen.
