Lexikon
Ausweispflicht
Beim Ankauf von Edelmetall verlangt das Geldwäschegesetz ab bestimmten Beträgen einen gültigen Ausweis.
Wer gewerblich mit Edelmetallen handelt, gilt nach dem Geldwäschegesetz als Güterhändler und muss seine Kundschaft ab einer bestimmten Schwelle identifizieren. Für Edelmetallhändler liegt diese Schwelle bei Barzahlungen bei 2.000 Euro, deutlich niedriger als die allgemeine Grenze im übrigen Handel.
Identifizieren heißt: Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, Aufnahme von Name, Geburtsdatum, Anschrift und Ausweisdaten. Diese Angaben werden dokumentiert und aufbewahrt. Sie dienen ausschließlich der gesetzlichen Nachweispflicht und nicht der Werbung.
Unabhängig davon führen seriöse Ankäufer ein Ankaufsbuch, in dem jeder Vorgang mit Datum, Ware, Gewicht und Preis festgehalten wird. Deshalb wird der Ausweis in der Praxis bei jedem Ankauf aufgenommen, auch bei kleineren Beträgen. Ein Ankauf ohne jede Dokumentation ist ein Warnsignal, kein Vorteil.
Wann die Schwelle erreicht ist
Ein Beispiel: Ein 585er Schmuckposten mit 20 Gramm entspricht bei 120,00 € pro Gramm Feingold einem Materialwert von 1.404,00 €. Ausgezahlt werden bei 90 bis 95 % rund 1.263,60 bis 1.333,80 €, die Barschwelle von 2.000 Euro ist damit noch nicht erreicht.
Ein Kilobarren Feingold liegt mit 116.400,00 € weit darüber. Bei solchen Beträgen ist die Identifizierung gesetzlich zwingend, und viele Kundinnen und Kunden wählen ohnehin die Überweisung statt Bargeld.
Was Sie nach Nordhorn mitbringen
Für den Besuch bei uns in Nordhorn brauchen Sie Ihre Stücke und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Führerschein genügt nicht, weil er die erforderlichen Angaben nicht vollständig enthält. Kundschaft aus den Niederlanden bringt den niederländischen Ausweis oder Pass mit, das genügt ebenso.
Mehr ist nicht nötig: kein Termin, keine Voranmeldung, keine Anmeldung im Voraus. Wenn Sie im Auftrag einer anderen Person verkaufen, etwa für eine Erbengemeinschaft, sprechen Sie uns bitte vorher kurz an, damit wir Ihnen sagen können, was in diesem Fall zusätzlich gebraucht wird.
Ihre Daten werden ausschließlich für diese gesetzliche Nachweispflicht erfasst und nicht für Werbung genutzt. Wie lange wir sie aufbewahren und wer darauf Zugriff hat, steht in unserer Datenschutzerklärung. Fragen dazu beantworten wir Ihnen an der Theke jederzeit offen.