Lexikon
Ankaufsquote
Die Ankaufsquote ist der Prozentsatz des Spotpreises, den Sie beim Verkauf tatsächlich ausgezahlt bekommen.
Die Ankaufsquote gibt an, welcher Anteil vom Spotpreis ausgezahlt wird. Bei uns liegt sie je nach Material bei bis zu 97 % vom Spot. Die Differenz zum Börsenpreis, im Handel Spread genannt, deckt Prüfung, Versicherung, Transport, Scheidung und Marge.
Die Quote ist nicht für alle Materialien gleich, und das hat einen sachlichen Grund. Anlagegold in Barren oder geprägten Münzen ist bereits rein und muss nicht geschieden werden, dort liegt die Quote bei 97 %. Schmuckgold ist legiert und durchläuft die Scheideanstalt, dort sind es 90 bis 95 %.
Bei Silber liegt die Quote bei 85 %, bei Platin und Palladium bei 88 %. Eine klar genannte Quote ist das wichtigste Erkennungszeichen für einen fairen Händler. Vorsicht ist geboten, wenn mit dem Spotpreis geworben wird, die Abzüge aber erst an der Theke auftauchen.
Beispielrechnung mit zwei Materialien
Ein Goldbarren mit 50 Gramm Feingold ist bei 120,00 € je Gramm 6.000,00 € Materialwert wert. Bei einer Quote von 97 % werden daraus 5.820,00 €.
Ein 585er Schmuckposten mit 50 Gramm enthält dagegen nur 29,25 Gramm Feingold, also 3.510,00 € Materialwert. Bei 90 bis 95 % ergibt das 3.159,00 bis 3.334,50 €. Gleiches Gewicht, sehr unterschiedliches Ergebnis, und beides ist nachvollziehbar.
Angebote vergleichen, auch in Nordhorn
Ein Grammpreis aus einer Anzeige sagt für sich genommen wenig. Erst zusammen mit dem Feingehalt, dem zugrunde gelegten Kurs und der Quote wird daraus eine vergleichbare Zahl. Fragen Sie deshalb überall nach denselben vier Angaben: Kurs, Feingehalt, Gewicht, Ergebnis.
Bei uns in Nordhorn stehen diese vier Zahlen auf dem Beleg. Sie können jedes Angebot damit zu Hause nachrechnen und mit anderen vergleichen, und Sie sind zu nichts verpflichtet, wenn Ihnen ein anderes Angebot am Ende besser gefällt.
Achten Sie außerdem darauf, ob Nebenkosten anfallen. Bei uns kostet weder die Prüfung noch die Bewertung etwas, und es gibt weder eine Bearbeitungs- noch eine Auszahlungsgebühr. Was vorgerechnet wird, bekommen Sie ausgezahlt, in bar oder auf Wunsch per Überweisung.