Lexikon

Anlagegold

Anlagegold ist in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit, Silber und Platin dagegen nicht.

Anlagegold, im Gesetz Investmentgold genannt, ist nach Paragraf 25c Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit. Gemeint sind Goldbarren mit einem von mindestens 995 sowie Goldmünzen ab 900 Feingehalt, die nach 1800 geprägt wurden, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und nicht überwiegend als Sammlerstück gehandelt werden.

Praktisch heißt das: Krügerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker, American Eagle, Vreneli sowie gängige Barren von einem Gramm bis zum Kilobarren sind beim Kauf mehrwertsteuerfrei. Genau das macht physisches Gold als Anlage attraktiv, denn beim Kauf fällt kein Aufschlag von 19 Prozent an.

Für andere Edelmetalle gilt das nicht. Silberbarren werden mit dem vollen Steuersatz belegt, Silbermünzen häufig differenzbesteuert. Platin und Palladium sind ebenfalls steuerpflichtig. Beim Verkauf durch eine Privatperson an einen Händler spielt die Umsatzsteuer dagegen keine Rolle, denn Privatpersonen weisen keine aus.

Was die Steuerbefreiung im Preis bedeutet

Ein Kilobarren Feingold ist bei 120,00 € pro Gramm 120.000,00 € Materialwert wert. Weil beim Kauf keine Mehrwertsteuer anfällt, liegt der Kaufpreis nah an diesem Wert, und beim Verkauf zahlen wir mit 97 % vom 116.400,00 €.

Bei Silber sieht die Rechnung anders aus: Ein Kilobarren Feinsilber entspricht bei 1,20 € je Gramm 1.200,00 € Materialwert, im Handel kommt beim Kauf jedoch die Umsatzsteuer hinzu. Beim Ankauf zahlen wir davon 85 % vom Spotpreis, also 1.020,00 €.

Anlagegold verkaufen in Nordhorn

Barren und Anlagemünzen kaufen wir in Nordhorn zu unserer besten Quote an, weil sie bereits rein sind und nicht geschieden werden müssen. Zertifikat und Blister sind willkommen, aber keine Bedingung, geprüft wird ohnehin.

Bringen Sie größere Posten am besten kurz angekündigt vorbei, damit genug Bargeld bereitliegt und wir uns Zeit nehmen können. Auf Wunsch zahlen wir auch per Überweisung aus, das ist bei größeren Beträgen der übliche Weg.

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Anlagegold ab 995 Feingehalt und Anlagemünzen ab 900 Feingehalt sind nach Paragraf 25c Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit.

Nein. Silberbarren unterliegen dem vollen Steuersatz, Silbermünzen werden häufig differenzbesteuert. Nur Anlagegold ist umsatzsteuerbefreit.

Als Privatperson nicht. Sie verkaufen ohne Umsatzsteuerausweis, wir rechnen den Materialwert und zahlen den vereinbarten Betrag aus.

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