Zahngold aus einem Nachlass
Viele bringen Zahngold nicht für sich selbst, sondern nach einem Todesfall. Das ist ein sensibler Anlass, und wir gehen entsprechend damit um: sachlich, freundlich und ohne unnötige Nachfragen.
Auch für Erbengemeinschaften ist das unkompliziert. Wir rechnen die Positionen getrennt ab und stellen Ihnen einen Beleg aus, mit dem sich der Erlös innerhalb der Familie aufteilen lässt.


